Ü 18 Haus für Jugendliche

Auf Grund gesetzlicher Regelungen in Kenia, müssen Waisenkinder mit 18 Jahren das Waisenhaus verlassen und wieder in ihr Herkunftsgebiet zurückkehren.

Oft sind unsere Waisenkinder mit 18 noch in der Primary School (Hauptschule) oder gerade fertig mit der Schule, aber eine Ausbildung haben sie nicht. Sie wären nicht fähig, sich selbst zu versorgen und nicht stabil genug, den Alltag in den Verhältnissen zu bestehen, aus denen sie gekommen sind.

Um dies zu vermeiden hat die KKH ein Jugendhaus gebaut, welches sich abseits von den eigentlichen Kinderhäusern befindet.

Hier half erneut die großzügige Unterstützung der Dr. Josef und Janina Haubenstock Stiftung der Frankfurter Sparkasse. Damit war es uns möglich, im Juli 2015 mit dem Bau zu beginnen. Mit Fertigstellung Dezember 2015 sind die ersten Jugendlichen eingezogen.

Diese über 18-jährigen wohnen die weiterhin auf dem Grundstück, werden in ihrer Ausbildung unterstützt und auf ein eigenverantwortliches Leben vorbereitet,  damit sie die Waisenhausfamilie als selbständige Erwachsene verlassen können.

Jugendhaus fertig
Jugendhaus fertig